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02/12/2003 | Entschließungsantrag von Herrn Marco Cappato, eingereicht gemäß Artikel 48 der Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments, zum Weltgipfel der Vereinten Nationen über die Informationsgesellschaft (WSIS) |
Ausschuss für Industrie, Außenhandel, Forschung und Energie Der Vorsitzende Herrn Patrick Cox Präsident des Europäischen Parlaments Betrifft: Entschließungsantrag von Herrn Marco Cappato, eingereicht gemäß Artikel 48 der Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments, zum Weltgipfel der Vereinten Nationen über die Informationsgesellschaft (WSIS) (B5-0394/2003) Sehr geehrter Herr Vorsitzender, in der Sitzung vom 4. September 2003 gab der Präsident des Europäischen Parlaments bekannt, dass er den Entschließungsantrag, eingereicht gemäß Artikel 48 der Geschäftsordnung von Marco Cappato zum Weltgipfel der Vereinten Nationen über die Informationsgesellschaft (WSIS) (B5-0394/2003) an den Ausschuss für Industrie, Außenhandel, Forschung und Energie als federführenden Ausschuss überwiesen hat. Der Ausschuss für Industrie, Außenhandel, Forschung und Energie hat in seiner Sitzung vom 22. September 2003 beschlossen, gemäß Artikel 48 Absatz 2 der Geschäftsordnung eine Stellungnahme in Form eines Schreibens abzugeben. In seiner Sitzung vom 4. November 2003 nahm er den Entwurf eines Schreibens an. Der Weltgipfel über die Informationsgesellschaft wird seine erste Tagung vom 10.-12. Dezember 2003 in Genf abhalten. Eine zweite Tagung wird im Jahre 2005 in Tunis stattfinden. Der Ausschuss für Industrie, Außenhandel, Forschung und Energie hat den Text des Entschließungsantrags geprüft und die folgenden Schlussfolgerungen angenommen. Die Kommission hat die folgende Mitteilung ausgearbeitet: Auf dem Weg zu einer globalen Partnerschaft in der Informationsgesellschaft: EU-Perspektive im Kontext des Weltgipfels der Vereinten Nationen über die Informationsgesellschaft (KOM(2003) 271 end.). Die Initiative zur Einberufung eines Weltgipfels wird nachdrücklich begrüßt, und es wird die entscheidende Rolle anerkannt, die die Informationstechnologie bei der Schaffung einer friedlicheren, gerechteren und wohlhabenderen Welt spielen kann. Die Europäische Union wird durch die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten ermuntert, ein sehr aktiver Teilnehmer zu werden und gegebenenfalls Mittel zur Verfügung zu stellen, um die geplanten Ziele des Gipfels zu unterstützen. Die Mitteilung der Kommission an die europäischen Institutionen (KOM(2003) 271) wird nachdrücklich begrüßt, und ihre Leitlinien über das erwünschte Ergebnis des Gipfeltreffens und der Standpunkt der EU werden unterstützt. Der Ausschuss begrüßt die Gelegenheit des Gipfels, die Debatte über Fragen der Informationstechnologie zu erweitern und die Kernprinzipien zu verstärken, die eine offene, inklusive, nachhaltige und friedliche Informationsgesellschaft untermauern. Das Recht auf Zugang zu Informationen ist einer der Grundpfeiler für die Schaffung einer freien und gerechten Gesellschaft. Die gemeinsame Nutzung und Verbreitung von Informationen und Kenntnissen ist der Schlüssel für das gegenseitige Verständnis von Wertvorstellungen auf unserer Welt. Daher wird die EU aufgefordert, die Aufnahme folgender Punkte in die Erklärung und den Aktionsplan zu unterstützen: – das Recht auf Meinungsfreiheit und auf freie Meinungsäußerung, das Recht auf Zugang zu Information und das Recht auf Kommunikation, unter ausdrücklicher Verurteilung der Verweigerung dieser Rechte; – die Förderung von Regeln und Politiken für den freien Wettbewerb bei der Erbringung von IKT-Dienstleistungen, unter Nutzung der Erfahrung der EU mit der Entwicklung von vertrauenswürdigen, transparenten und nichtdiskriminierenden Rechts- und Regelungsmodellen; – die Förderung von Projekten der E-Demokratie für das Recht auf Netzzugang zu öffentlichen Dokumenten – wobei die Verfügbarkeit von Veröffentlichungen (Internetseiten und Bücher) – wann immer dies technisch möglich ist – in digitalem Text sichergestellt wird – und Garantien für die aktive Nutzung des Internet bei der Unterstützung bürgerlicher und politischer Rechte; – die Entwicklung eines globalen Rahmens für den Schutz des geistigen Eigentums, und Ausgleich zwischen dem Zugang zum Inhalt durch die Nutzer und den Interessen von Inhaltsanbietern bei der Erlangung von Erträgen für ihren kreativen Input; – die Förderung eines globalen Klimas der Cybersicherheit und Entwicklung von Vertrauen für Bürger, Unternehmen und die Zivilgesellschaft, Gewährleistung maximaler Freiheit des Zugangs unter gleichzeitiger Garantie, dass die Interessen der Bürger betreffend den persönlichen Datenschutz und die Privatsphäre respektiert werden; – die Entwicklung globaler Mechanismen der Zusammenarbeit und Sicherheit zur Bekämpfung von Cyber-Verbrechen, illegalen und schädlichen Inhalten, insbesondere die Ausbeutung von Frauen und Kindern; – Regelungen des geistigen Eigentums gemäß Artikel 27 der Erklärung der Menschenrechte, die einen Ausgleich zwischen den Urheberrechten und denen der Berechtigten schaffen, um allen die Beteiligung am kulturellen Leben und den Genuss der Künste und wissenschaftlichen Entdeckungen zu gewährleisten. Der Ausschuss für Industrie, Außenhandel, Forschung und Energie begrüßt die Bereitschaft der Vereinten Nationen, einen Dreiergipfel abzuhalten, dessen Neuerung darin besteht, dass zum ersten Mal Staaten, Privatsektor und Zivilgesellschaft an seiner Organisation eng zusammenarbeiten. Der Ausschuss unterstützt die Prioritäten für den Kapazitätsaufbau; unterstreicht den Beitrag, den die Informationstechnologie zur Verbesserung von Bildung und Ausbildung leisten kann; unterstützt das Potenzial der IKT für den weltweiten Informationsaustausch; unterstreicht die Notwendigkeit, die digitale Kompetenz als Grundvoraussetzung für die Überwindung des „digital divide“ (der digitalen Kluft) zu entwickeln. Der Ausschuss erkennt das Potenzial für den E-Handel bei der Anregung der Entwicklung der Weltwirtschaft an; unterstützt die Zusammenarbeit in Forschung und Entwicklung und den Aufbau eines Forschungsnetzes mit verstärkter Leistungsfähigkeit basierend auf der Erfahrung des GEANT-Programms; unterstützt die Regierungen bei der Entwicklung von Rechtsrahmen, die den grenzüberschreitenden E-Handel fördern und dabei angemessene Schutzgarantien für die Verbraucher gewährleisten. Der Ausschuss betont die Rolle der IKT bei der Erreichung der Milleniums-Entwicklungsziele der UNO und unterstützt die Priorität für die E-Gesundheit als Antwort der EU. Der Ausschuss fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, einen Aktionsplan zu unterstützen, der realistisch, in einem geplanten Zeitraum durchführbar ist und sich auf eine begrenzte Anzahl von Zielen konzentriert. Daher wird die EU aufgefordert, alle erforderlichen politischen und diplomatischen Initiativen zu ergreifen, um zu garantieren, dass: – die zweite Tagung des Weltgipfels über die Informationsgesellschaft – die im November 2005 in Tunis stattfinden wird – in einem Klima abgehalten wird, in dem die in diesem Schreiben dargelegten Grundprinzipien geachtet werden. Ich ersuche Sie daher, Herr Vorsitzender, diese Stellungnahme in Form eines Schreibens dem Rat und der Kommission zu übermitteln. Mit freundlichen Grüßen Luis Berenguer Fuster |